In allen Landkreisen des Saarlandes, sowie dem Regionalverband gibt es ein Gesundheitsamt. Wir sind Mitarbeiter*innen der Gesundheitsämter die für den Bereich Sucht (Suchtberatung, Suchtprävention) schwerpunktmäßig zuständig sind. In diesem Zusammenhang sind wir als Koordinator*innen für den Arbeitskreis „Gemeindenahe Suchtprävention“ verantwortlich, den es ebenfalls in allen Landkreisen und dem Regionalverband gibt.
Wir Koordinator*innen aus den Landkreisen/Regionalverband treffen uns wiederum regelmäßig und tauschen uns auch auf dieser Ebene seit 2005 (saarlandweit) zu Themen der Suchtprävention aus und organisieren gemeinsame Veranstaltungen und Projekte zum Thema.
Die Idee hinter #freilenker ist das Thema „Drogen im Straßenverkehr“ schwerpunktmäßig an die Fahrschulen „anzudocken“.
Hier „sitzen“ alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in Theorie und Praxis lernen, wie sie sich im Straßenverkehr verhalten müssen. Und hier erreichen wir auch die jungen Frauen und Männer, die schon mehr oder weniger häufiger Cannabis konsumiert und eventuell auch schon Erfahrungen mit anderen illegalen Drogen gemacht haben. Diese möchten wir mit # freilenker erreichen, zum Thema sensibilisieren und zu einem eigenverantwortlichen Umgang mit Suchtmitteln anregen.
Hier werden Jugendliche und junge Erwachsene erreicht, die in Theorie und Praxis lernen wie Verhaltensregeln im Straßenverkehr aussehen und gleichzeitig potenziell schon Erfahrungen mit dem Konsum von Cannabis und anderen Drogen gemacht haben. Diese sollen von #freilenker angesprochen, für das Thema sensibilisiert und zu einem eigenverantwortlichen Umgang mit Rauschmitteln angeregt werden.
Dazu gehört den Fahrschülern*innen gezielt Wissen über die Wirkungen von Cannabis und sonstigen Rauschmitteln im Straßenverkehr zu vermitteln und über die Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit zu informieren.
Diese Vermittlung obliegt den Fahrlehrern*innen; die möchten wir im Rahmen von sog. Multiplikatorenschulungen fit machen fürs Thema. Die Fahrlehrer*innen erhalten in den Schulungen grundlegende Informationen, sowie Techniken zur Vermittlung von Inhalten. Die Schulung ist als Pflichtfortbildung nach § 53 Abs.1 des Fahrlehrergesetzes anrechenbar.