Cannabis ist neben Alkohol die Substanz, die vor allem von jungen Erwachsenen am häufigsten konsumiert wird. Aber es gibt natürlich noch eine Reihe weiterer Stoffe, die von Jugendlichen und Erwachsenen aus den unterschiedlichsten Gründen heraus eingenommen werden, ob legal oder illegal.
So unterschiedlich Drogen wirken, negative Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit sind die Regel, das gilt auch für scheinbar harmlose Präparate, wie Medikamente oder den vermeintlich kalkulierbaren Alkohol.
Insbesondere die Kombination verschiedener Drogen kann zu einer nicht mehr berechenbaren Gefahrenquelle im Straßenverkehr werden.
Die Wirkung von Cannabis ist vielfältig, wird subjektiv erlebt und ist nicht unbedingt vorhersehbar.
Sie ist abhängig von der Form der Verwendung, der Menge bzw. dem Gehalt an THC, aber auch von den Umgebungsbedingungen und der Stimmungslage der Person; Grundstimmungen können durch Cannabis verstärkt werden – positive wie negative.
Cannabis verändert die Wahrnehmung, senkt die Schmerzempfindlichkeit und kann ein Hochgefühl (Euphorie) hervorrufen. Typisch sind auch Empfindungen von tiefer Entspannung und Gelassenheit, aber auch Müdigkeit, Schwindel, eine verwaschene Sprache und ein gesteigerter Appetit; die Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit sinken, es kann zu Denkstörungen und Selbstüberschätzung kommen. Auch Angst und Panikreaktionen, Übelkeit und Erinnerungslücken können auftreten; seltener auch psychotische Symptome.
Die genannten Wirkungen von Cannabis machen schon deutlich, dass der Konsum Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit nach sich zieht, auch wenn dies dem Fahrer in der Situation nicht unbedingt bewusst ist:
Die Reaktions- und Entscheidungszeit verlängert sich, was z.B. zu Fehleinschätzungen bei Überholvorgängen führen kann. Generell ist das Zeitgefühl gestört, ebenso wie die Bewegungskoordination, das Hörvermögen und das Farbunterscheidungsvermögen. Zudem verschlechtert sich die dynamische Sehschärfe für bewegte Objekte und das räumliche Sehen.
Hinzu kommt, dass die Konzentrationsfähigkeit eingeschränkt ist.
Im Blut bis 12 Stunden, im Urin bis zu 5 Tagen bei gelegentlichem Konsum und bis zu mehreren Monaten bei regelmäßigem Konsum.
(Alle Angaben sind Richtwerte).
Die Teilnahme am Straßenverkehr ist unbedingt zu vermeiden
2 bis 4 Stunden
Im Blut bis zu 6 h, im Urin 2-4 Tage
(Alle Angaben sind Richtwerte).
Führen zur Fahruntauglichkeit
Ecstasy wird zumeist in Form von Pillen oral, seltener in Kristallform durch sniefen, nasal eingenommen. In seiner Wirkung ist es, neben der Zusammensetzung der Pille oder des Pulvers, stark von der Stimmungslage und der Erwartungshaltung der konsumierenden Person, sowie der in ihr befindlichen Umgebung, abhängig. Es wird ihm eine stimulierende und leicht halluzinogene Wirkung zugeschrieben. Zu den am häufigsten empfundenen Effekten zählen; sich steigernde Euphorie, ein Gefühl des besseren Zugangs zu eigenen Empfindungen, sowie von umgebenden Menschen und Offenheit gegenüber diesen. Negative Emotionen, wie Angst bis hin zu Halluzinationen und Panikattacken können ebenso verstärkt wahrgenommen werden und nach Abebben des Rauschs können depressive Phasen auftreten.
Erhöhte Risikobereitschaft, infolge von Selbstüberschätzung, das Unterschätzen von Gefahren im Verkehr, Veränderung des Zeiterlebens und Erschöpfungszustände die mit einem hohen Schlafbedürfnis einhergehen, führen zu einer Fahrunfähigkeit nach dem Konsum von Ecstasy.
3-5 Stunden
Im Blut bis zu 24 h, im Urin 1-3 (4) Tage
(Alle Angaben sind Richtwerte).
Selbstüberschätzung und Risikobereitschaft
verändertes Zeiterleben
erhöhtes Schlafbedürfnis nach Rausch
Die Teilnahme am Straßenverkehr ist unbedingt zu vermeiden
Unter den Begriff Halluzinogene werden eine Reihe von psychoaktiven Substanzen mit ähnlichen Wirkungen gefasst. Es gibt halluzinogen wirkende Pflanzen, z.B. Pilze (Fliegenpilz oder psilocybinhaltige Pilze), aber auch synthetisch hergestellte Halluzinogene; das bekannteste und verbreitetste ist das LSD.
Die Einnahme von LSD führt zu Halluzinationen, die Pupillen werden stark erweitert, helles Licht wird dadurch als unerträglich empfunden. Die Stimmung kann, je nach Ausgangslage zwischen euphorisch und depressiv schwanken, körperlich können sich Schweißausbrüche, Kälteschauer, Schwindel und Bewegungsstörungen abwechseln. LSD-Konsum kann zu panikartigen Zuständen, Verfolgungswahn und Todesängsten führen.
Selbstüberschätzung und Sinnestäuschungen können besonders im Straßenverkehr zu gefährlichen Fahrmanövern führen. Personen, die LSD konsumiert haben sind absolut ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges.
6-12 Stunden
12 Stunden im Blut, etwa 5 Tage im Urin
(Alle Angaben sind Richtwerte).
Schließt eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr aus
Kokain wirkt aufputschend, stimulierend und zum Teil stark euphorisierend (gesteigerte Wachheit). Für die Dauer der Wirkung steigt typischerweise das Selbstwertgefühl, damit zusammenhängend schwinden Hemmungen. Die Euphorie kann übergehen in ein ausgeprägtes Rauschstadium mit starken Wahrnehmungsstörungen (Halluzinationen, Beziehungs- oder Verfolgungswahn). Charakteristisch ist ein phasenhafter Verlauf der Wirkung; nach Abklingen der Euphorie können negative Empfindungen wie Ängstlichkeit in den Vordergrund treten, das Rauschende ist häufig gekennzeichnet von Niedergeschlagenheit, Müdigkeit und starker Erschöpfung. Ausmaß und Dauer der Wirkung hängen stark von der Form des Konsums ab (rauchen, spritzen, sniefen).
In jedem Stadium des Kokainrausches stellt der Verkehrsteilnehmer ein unkalkulierbares Verkehrsrisiko dar: in der euphorischen Phase sind Kritikfähigkeit und Urteilsvermögen deutlich eingeschränkt; die Risikobereitschaft steigt, Konzentration und Aufmerksamkeit hingegen sind stark reduziert. Wahrnehmungsstörungen im akuten Rauschstadium können zu einer erheblichen Gefahr im Straßenverkehr führen und auch die starke Erschöpfung nach Abklingen der Wirkung (depressives Stadium) hat Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit. Vor allem eine erhöhte Reizbarkeit und Ungeduld sind hier von Relevanz.
1 bis 2 Stunden (sniefen)
Im Blut ca. 5 Stunden; im Urin ca. 3 Tage
(Alle Angaben sind Richtwerte).
Sind relevante Wirkungen dafür, dass das gewählte Ziel fußläufig erreicht werden sollte
Opiate sind Substanzen, die aus dem Milchsaft des Schlafmohns hergestellt werden, wie Morphium und Codein. Opioide sind Stoffe, die synthetisch hergestellt werden und die eine ähnliche Wirkung aufweisen. Heroin ist ein halbsynthetisches Opioid.
Eine Reihe von (verschreibungspflichtigen) Medikamenten, insbesondere starke Schmerzmittel sind Opiate/Opioide:
Heroin wirkt gleichzeitig beruhigend, entspannend, schmerzlösend und euphorisierend. Unangenehme Empfindungen wie Angst oder Probleme werden ausgeblendet. Es bleibt das Gefühl vollkommenen Glücks und Zufriedenheit, übergehend in der Regel in eine starke Müdigkeit und Schläfrigkeit. Auch Empfindungen wie Losgelöstheit, Gleichgültigkeit oder Symptome wie Verwirrtheit und Realitätsverlust können auftreten. Das Abklingen der Symptome führt zu einer massiven Erschöpfung.
Die Einnahme von Opiaten und insbesondere Heroin hat massive Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit. Der Konsum führt zu einer Konzentrationsschwäche und eine Verlängerung der Reaktionszeit; durch die Erweiterung der Pupillen kommt es zu Sehstörungen; der komplette Bewegungsablauf ist unter Umständen gestört; Konsumenten fallen im Straßenverkehr auf, weil sie Schlangenlinien fahren, psychomotorisch verlangsamt sind bis hin zur völligen Apathie.
3 bis 6 Stunden
Im Blut ca. 15 Stunden; im Urin ca. 3 Tage
(Alle Angaben sind Richtwerte).
Machen die Substanzen zu einem No-Go im Straßenverkehr
In einigen Medikamenten sind Opiate und Opiode enthalten.
Eine Reihe von Medikamenten können die Fahrtüchtigkeit beeinflussen.
Aber während es bei Alkohol und Drogenkonsum in Deutschland ganz klare Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr gibt, gibt es in Bezug auf die Einnahme von Medikamenten kein Gesetz, das vorschreibt, bei welchem konkreten Medikament man nicht mehr Auto fahren darf.
Das bedeutet jedoch nicht, dass man ohne Konsequenzen fahren darf. Laut Straßenverkehrsordnung ist man selbst dafür verantwortlich, dass man absolut fahrtüchtig ist, wenn man sich ans Steuer setzt (oder als Radfahrer am Verkehr teilnimmt).
Bei welchen Medikamenten man besser die Finger vom Steuer lässt, erfahren Patienten von ihrem Arzt, der das Medikament verordnet hat und damit verpflichtet ist, entsprechend aufzuklären und auf die Gefahren hinzuweisen. Bei frei verkäuflichen Präparaten lohnt sich ein Blick in den Beipackzettel oder man fragt beim Apotheker nach.
Es gibt viele unterschiedliche Medikamente/n-gruppen mit entsprechend unterschiedlichen Wirkungen. Eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kann durch folgende Stoffe gegeben sein:
Viele Medikamente machen müde und schläfrig, setzen die Konzentration herab und führen zu einer schlechteren Reaktionsfähigkeit. Andere können Sehstörungen oder Schwindel hervorrufen. Auch können Medikamente zu Verwirrtheit oder Realitätsverlust führen oder Euphorie oder völlige Gleichgültigkeit auslösen, was der Fahrfähigkeit ebenfalls nicht zuträglich ist.
In jedem Stadium des Kokainrausches stellt der Verkehrsteilnehmer ein unkalkulierbares Verkehrsrisiko dar: in der euphorischen Phase sind Kritikfähigkeit und Urteilsvermögen deutlich eingeschränkt; die Risikobereitschaft steigt, Konzentration und Aufmerksamkeit hingegen sind stark reduziert. Wahrnehmungsstörungen im akuten Rauschstadium können zu einer erheblichen Gefahr im Straßenverkehr führen und auch die starke Erschöpfung nach Abklingen der Wirkung (depressives Stadium) hat Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit. Vor allem eine erhöhte Reizbarkeit und Ungeduld sind hier von Relevanz.
Die Dauer der Wirkung und die Nachweisbarkeit im Urin hängen stark vom jeweiligen Medikament, der Dosierung und der Dauer der Einnahme ab.
Wenn wir schon bei Medikamenten sind: Auch Cannabis wird als Medizin verschrieben und kann somit legal von Personengruppen erworben werden, die es für ihre Gesundheit benötigen. Wie es sich hier mit der Fahrtüchtigkeit und dem Straßenverkehrsgesetz verhält ist gar nicht so leicht zu beantworten, da es immer wieder zu Einzelfallentscheidungen kommt.
Grundlegend lässt sich aber festhalten:
Befindet man sich zum Zeitpunkt der Teilnahme am Straßenverkehr in einer ärztlich betreuten Cannabis-Therapie in der das THC medizinisch verschrieben wurde und wird durch die Medikation nicht die Fahrtüchtigkeit beschränkt, verstößt man nicht gegen das Straßenverkehrsgesetz, wenn man in der Lage ist ein Fahrzeug sicher zu führen.
Es sind bestimmte Voraussetzungen zur Einnahme des Medikaments zu beachten und es wird ausdrücklich empfohlen eine Ausfertigung des Betäubungsmittelrezeptes oder eine Bescheinigung des Arztes mitzuführen. Die Gabe von Cannabis als Medikament reduziert bei bestimmten Erkrankungen die Symptome. Mit diesen Symptomen wäre die Person kaum in der Lage am Straßenverkehr teilzunehmen. Im Allgemeinen wird also davon ausgegangen, dass „durch die Medikation die grundsätzliche Fahrtüchtigkeit erst wiederhergestellt wird“. Allerdings sind solche Umstände immer Einzelfallabhängig zu betrachten und werden mithilfe verschiedener Parameter bestimmt.
Die Teilnahme am Straßenverkehr unter medikamentöser Einstellung mit Cannabis ist abhängig von:
Betäubungsmittelrezept oder ärztlicher Attest sollte mitgeführt werden
Seit einigen Jahren werden sogenannte Legal Highs über das Internet in Umlauf gebracht, deklariert als „Räuchermischungen“, „Badesalze“ oder „Reiniger“, um so den eigentlichen Zweck der Produkte – den Konsum – zu verschleiern und damit die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes oder des Arzneimittelgesetzes zu umgehen. Legal Highs enthalten synthetische Cannabinoide, Cathinone oder sonstige chemische Substanzen.
Die meisten Legal Highs wirken ähnlich wie Cannabis, Ecstasy oder Amphetamin. Aber eine genaue Beschreibung der Wirkung ist im Grunde nicht möglich, aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Substanzen. Hinzu kommt, dass die chemische Struktur der Stoffe häufig bewusst geändert wird, was zu ständig neuen Substanzen und nicht abschätzbaren Rauschzuständen führt.
Konsumentinnen und Konsumenten berichten entsprechend oft von unerwünschten Wirkungen wie Herzrasen, Kreislaufproblemen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Angstzuständen, Magenschmerzen, Muskelkrämpfen und Bewusstlosigkeit. Es gibt auch Berichte über Herzinfarkte, Krampfanfälle und Psychosen, in Einzelfällen auch Todesfälle, verursacht durch den Konsum von Legal Highs.
Alle synthetischen, psychoaktiv wirkenden Substanzen haben Auswirkungen auf das Fahrverhalten. Da die Inhaltsstoffe oft unbekannt sind und die enthaltenen Substanzen nicht erforscht sind, sind das Risiko des Konsums und die Auswirkungen auf das Fahrverhalten unkalkulierbar.
Legal Highs sind übrigens nicht legal!
Da die Inhaltsstoffe oft im Dunkeln liegen bzw. die Substanzen ständig geändert werden ist es nicht möglich allgemeingültige Aussagen über eine Wirkungsdauer zu machen.
Die meisten Substanzen sind mit herkömmlichen Drogenschnelltests nicht nachweisbar.
(Alle Angaben sind Richtwerte).
Im Gegensatz zu den illegalen Drogen gibt es beim Konsum von Alkohol im Straßenverkehr klare Vorgaben.
Allerdings wissen viele nicht, wann diese Grenzen erreicht sind. Es gibt viele unterschiedliche alkoholische Getränke und Mixgetränke mit teils sehr unterschiedlichem Alkoholgehalt. Erschwerend kommt hinzu, dass dieser auf den ersten Blick (und Schluck) nicht unbedingt ersichtlich ist. So schmecken insbesondere Mixgetränke oft wenig nach Alkohol, enthalten aber hochprozentigen Alkohol.
Die Wirkung ist wie bei allen Substanzen abhängig von Menge und Gehalt, aber auch von der aktuellen Verfassung und der Häufigkeit des Konsums. Zunächst sinkt die Konzentrationsfähigkeit, die Aufmerksamkeit lässt nach, die Reaktion verschlechtert sich. Die eigene Wahrnehmung ist oft eine andere; alkoholisierte Personen überschätzen sich oft massiv. Mit zunehmender Alkoholisierung ist der gesamte Bewegungsablauf gestört (schwanken, lallen), manche Menschen werden aggressiv, andere reagieren mit Müdigkeit und Schläfrigkeit.
Bereits geringe Mengen Alkohol wirken sich auf das Sehvermögen aus; die Einschränkung des Gesichtsfeldes (Tunnelblick), eine verzögerte Hell-Dunkel-Anpassung mit erhöhter Blendempfindlichkeit (durch entgegenkommende Autos), eine Rotlichtschwäche und auch das „Doppelsehen“ führen zu einer deutlich eingeschränkten Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen. Entfernungen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Dazu kommt, dass der Gleichgewichtssinn und damit eng verbunden die Koordinationsfähigkeit mit steigendem Alkoholkonsum stark eingeschränkt sind, unter Umständen bis zum völligen Kontrollverlust. Alkoholkonsum verlängert darüberhinaus die Reaktionszeit, wodurch der Fahrer/-in Überraschungssituationen nicht mehr gewachsen ist.
Die maximale Alkoholkonzentration im Blut wird eine halbe bis eine Stunde nach dem Trinken erreicht. Die Wirkungsdauer richtet sich nach der Menge des getrunkenen Alkohols.
Pro Stunde werden 0,1 bis 0,15 Promille abgebaut. Die Nachweisdauer im Blut ist daher abhängig von der Menge des getrunkenen Alkohols.
Klare Regelungen bezüglich des erlaubten Promillewerts: 0,5 % ü. 21 und aus der Probezeit draußen 0,3 % bei Gefährdung des Verkehrs
Alkoholkonsum führt zu:
Die Teilnahme am Straßenverkehr ist unbedingt zu vermeiden
Der kombinierte Konsum von Alkohol und Drogen oder Medikamenten stellt eine besondere Gefahr für den Straßenverkehr dar. Schließlich besteht bereits beim alleinigen Substanz-Gebrauch ein erhöhtes Unfallrisiko, das sich bei gleichzeitigem Konsum vervielfacht.
Die Wirkung ist schlichtweg unkalkulierbar. Die Wirkungsdauer ist abhängig von Stoff und Dosis; kann aber aufgrund möglicher Wechselwirkungen nicht verallgemeinert angegeben werden.
Im Grunde sind die Stoffe, auch wenn sie kombiniert werden, im Einzeln nachweisbar (siehe Auflistung der einzelnen Stoffe).
Hast du schon mal unmittelbar nach dem Konsum ein Fahrzeug (Auto, Roller, Fahrrad) geführt?
Schau dir an, was auf dich zu kommt, wenn du in eine Verkehrskontrolle kommst.
Sehr schön! Falls du dich informieren möchtest, was passieren kann, wenn man erwischt wird geht es hier weiter.